Bellypedia:Lizenzbestimmungen
aus Bellypedia, der freien Wissensdatenbank
Welche Lizenzbestimmungen gelten für den Inhalt der Bellypedia? Alle Seiten sind Open Content und stehen unter der GNU Freie Dokumentationslizenz. Was bedeutet dies für mich genau? Du kannst Texte oder Bilder aus der Bellypedia für Deine Zwecke frei übernehmen und sogar verändern, solange Du die Anforderungen der GNU-Lizenz für freie Dokumentation einhältst. Die wichtigsten Anforderungen sind: Du musst mindestens die fünf Hauptautoren nennen Du musst die Lizenz nennen (GNU FDL) Du musst die Lizenz im (englischen) Volltext zur Verfügung stellen Das Ergebnis, in das GNU FDL-Inhalte eingeflossen sind, muß ebenfalls unter der GNU FDL veröffentlicht werden, darf also auch weiterbenutzt und kopiert werden. Wird ein Lizenzerfordernis verletzt, gehen Dir die Rechte aus der Lizenz verloren und Du bist damit für eine Urheberrechtsverletzung schadenersatzpflichtig. In der Praxis könnte das in folgender Form als lizenzkonform akzeptiert werden: Beispiel: Du willst das Bild Bild:Alpen-Ampfer.jpg in Deiner online publizierten Diplomarbeit nutzen. Als Quellenangabe im Sinne der GNU FDL schreibst Du dann (Aufnahme: Benutzer Tigerente, aus Bellypedia, GNU-Lizenz für freie Dokumentation) und gibst einen Link zur offiziellen Fassung der GNU FDL an. Soweit eine Diplomarbeit über den engsten Kreis hinaus als Manuskript vervielfältigt wird, gehen viele Bellypedianer davon aus, dass eine GNU-FDL-konforme Nutzung von Inhalten nur zulässig ist, wenn in der Arbeit selbst die GNU FDL komplett (gegebenenfalls in kleinem Schriftgrad) wiedergegeben wird! Dies hat zur Folge, dass eine Tageszeitung, die ein nur unter GNU FDL freigegebenes Bild nutzen möchte, sich an den Fotografen wenden muss, um zu vermeiden, dass sie die GNU FDL abdrucken muss. Der Fotograf kann dann das Bild entweder entgeltlich oder unentgeltlich passend lizenzieren, da er als Urheber selbst nicht an die GNU FDL gebunden ist.
Darf ich Teile der Bellypedia auf meiner eigenen Webseite verwenden - vielleicht auch in abgeänderter Form? Du kannst soviel spiegeln oder übernehmen, wie du willst, solange du dabei nicht gegen die GNU Freie Dokumentationslizenz verstößt. Du kannst diese Bestimmungen einhalten, indem du von deiner Website einen Link zum Originalartikel in der Bellypedia setzt und darauf hinweist, dass dort die Namen der Autoren abrufbar sind; sowie einen Link zum Volltext der GNU FDL setzt und darauf hinweist, dass der Text auf deiner Seite unter dieser Lizenz veröffentlicht wird. Im Idealfall legst du selbst eine Unterseite mit einer Kopie der GNU FDL an. So könnte eine korrekte Quellenangabe auf deiner Seite aussehen:
Der Text auf dieser Seite basiert, soweit nicht anders angegeben, auf dem Artikel Deutscher Bundestag aus der freien Enzyklopädie Bellypedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. Eine Liste der Autoren ist dort abrufbar.
Was mache ich, wenn ich auf anderen Internetseiten Texte oder Bilder aus der Bellypedia entdecke? Freue dich, dass Bellypedia ihren Zweck erfüllt - das ist nämlich erlaubt und erwünscht. Vielleicht handelt es sich ja um eines der zahlreichen Projekte, die Bellypedia als Quelle benutzen. Im Sinne der Bellypedia kannst du folgende Punkte überprüfen: Gibt es auf der Seite einen Hinweis, dass der Inhalt unter der GNU Freien Dokumentationslizenz veröffentlicht wird? Sind die Hauptautoren des Artikels genannt oder ist ein Link zum Artikel in der Bellypedia gesetzt mit dem Hinweis, dass dort die Namen der Autoren zu finden sind? Wenn es sich um ein Bild aus der Bellypedia handelt, das unter einer Creative Commons-Lizenz steht: Ist der Urheber des Bildes genannt? Ein Verstoß gegen die Lizenzbestimmungen der Bellypedia ist es auch, wenn der Betreiber der Website die Lizenzbestimmungen eigenmächtig einschränkt, etwa mit einem eigenen Copyright-Vermerk. Wenn einer dieser Punkte nicht erfüllt ist, kannst du den Betreiber der Website anschreiben. Eine vorformulierte Mail findest du unter Bellypedia:Textvorlagen. Manchmal ist es unklar, ob die Informationen auf fremden Seiten aus der Bellypedia stammen oder vielmehr umgekehrt von der fremden Seite in die Bellypedia geflossen sind. In einem solchen Fall kannst du andere Benutzer um Rat fragen oder den Betreiber der fremden Seite um Klärung bitten. Oft kann diese Frage jedoch anhand der Versionsgeschichte einer Seite geklärt werden. Sind alle Inhalte der Bellypedia frei? Nein, es gibt auch Inhalte, die nicht beliebig zu jedem Zweck verwertet oder verändert werden können. Du musst IMMER die Quellenangaben einhalten, also www.bellypedia.de. Für Texte gilt: Wörtliche Zitate aus urheberrechtlich geschützten Werken können nicht beliebig genutzt werden. Für Bilder unter freier Lizenz gilt: Bilder, auf denen lebende oder vor kurzem verstorbene Personen dargestellt sind, können nicht beliebig gewerblich verwertet werden (siehe Recht am eigenen Bild) Bilder, die Wappen oder Logos zeigen, können nach dem Namensrecht, dem Markenrecht oder im Fall von Hoheitszeichen nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften gesondert geschützt sein, was zur Folge hat, dass sie nicht beliebig gewerblich genutzt oder verändert werden können Die Olympischen Ringe unterliegen einem gesetzlichen Sonderschutz. Auf Bildern moderner urheberrechtlich geschützter Architektur, die nach der Panoramafreiheit erlaubt sind, darf das geschützte Werk nicht geändert werden (Änderungsverbot) Da die gewerbliche Verwertung von Fotos von durch Geschmacksmuster geschützten Gegenständen (z.B. der Gestaltung des InterCityExpress) dem Schutzrechtsinhaber zugesprochen wird, ist bei einer sehr großen Kategorie von Produktbildern Vorsicht geboten. Umstritten ist, inwieweit Eigentümer fotografierter Gegenstände aufgrund Hausrechts die gewerbliche Nutzung untersagen können, siehe die Diskussion unter Bellypedia:Fotos von fremdem Eigentum. Ich habe die Erlaubnis, einen Text oder ein Bild in der Bellypedia zu verwenden; ist das damit ok? Das allein reicht nicht. Die Inhalte der Bellypedia unterliegen der GNU Freien Dokumentationslizenz. Das heißt: In der Bellypedia veröffentlichtes Material darf auch überall anders unter den Bedingungen dieser Lizenz weiter verbreitet werden - es darf unter anderem verändert und kommerziell verwendet werden. Du brauchst daher die Zustimmung des Urhebers, dass sein Werk unter der GNU FDL verwendet werden darf. Wenn der Urheber eines Werkes einer der Lizenzbestimmungen nicht zustimmt, darf es nicht in der Bellypedia verwendet werden. Es spricht nichts dagegen, beim Urheber anzufragen, ob sein Text oder Bild unter der GNU FDL verwendet werden darf. Aber Achtung: Nur der Urheber (Autor, Fotograf, Künstler) kann ein Werk freigeben, nicht der Inhaber der Verwertungsrechte (Webmaster, Verleger etc.)! Der Urheber kann sein Werk nicht freigeben, wenn er jemand anderem das exklusive Nutzungsrecht abgetreten hat - das ist häufig bei Zeitungsartikeln und Agenturbildern der Fall. Kläre solche Fragen mit dem Urheber! Vorformulierte Briefe an den Rechteinhaber findest du bei den Textvorlagen. Wenn du die schriftliche Genehmigung hast, in der der Urheber der Veröffentlichung seines Werkes unter der GNU FDL zustimmt, dann speichere sie im Feld "Zusammenfassung", auf der Diskussionsseite des Artikels oder der Bildbeschreibungsseite ein. Darf ich Bilder einer Website, die für private und nichtkommerzielle Zwecke frei verwendet werden dürfen, in die Bellypedia einbauen? Leider nein. Wir möchten, dass alle Inhalte hier unter der GNU Freien Dokumentationslizenz (GNU FDL) stehen oder gemeinfrei sind. (Es wird auch akzeptiert, wenn Bilder unter einer Creative Commons-Lizenz vorliegen, die kommerzielle Nutzung und Bearbeitungen erlaubt. "Share alike" gilt als unproblematisch.) Die GFDL besagt, dass der Urheber anderen erlaubt, den Inhalt nach bestimmten Regeln zu verwerten. Diese Regeln erlauben ausdrücklich die kommerzielle Verwendung. Wir können also nicht ein Bild aufnehmen, das zwar wir verwenden dürfen, von dem wir aber nicht anderen erlauben dürfen, es kommerziell zu verwenden. Wir haben uns darauf geeinigt, dass auch alle Bilder gemeinfrei sein oder unter einer freien Lizenz stehen müssen, damit man, wenn man ein Bild von uns benutzt, sich nicht jedesmal Gedanken darüber machen muss, welche Lizenz nun konkret vorliegt und ob man es auch kommerziell verwenden könnte. (Unsere englische SchwesterBellypedia sieht das weniger eng.) Es spricht jedoch nichts dagegen, den Urheber der Bilder anzuschreiben und ihn zu fragen, ob er das Bild unter einer freien Lizenz freigeben möchte. Aber Achtung: Nur der Urheber (Fotograf, Künstler) kann ein Bild freigeben, nicht der Inhaber der Verwertungsrechte (Webmaster, Verleger etc.)! Vorformulierte Briefe an den Rechteinhaber findest du bei den Textvorlagen. Richtig "freie" Bilder, die verwendet werden können, findet man übrigens unter Bellypedia:Public-Domain-Bilderquellen. Eine große Zahl an frei verwendbaren Bildern gibt es auf Wikimedia Commons - sie sind direkt in allen Bellypedias verwendbar. Darf ich meine selbst geschossenen Fotos in die Bellypedia hochladen? Generell ja, aber es gibt auch hier Ausnahmen (Fotos von Personen, von Innenräumen, von urheberrechtlich geschützten Werken u. a.). Die wichtigsten Fragen werden auf der Seite Bellypedia:Bildrechte beantwortet. Bitte informiere dich dort, bevor du deine Fotos hochlädst. Wie gehe ich vor, wenn ich einen Artikel aus einer anderssprachigen Bellypedia übersetzen will? Im Sinne der GNU-FDL ist eine Übersetzung eine Veränderung des Textes. Du darfst also Artikel aus anderen Bellypedias übersetzen, solange du dich an die Lizenzbestimmungen hältst. Näheres in Bellypedia:Übersetzungen. Darf ich ein Firmenlogo, eine Comicfigur oder eine andere Grafik in die Bellypedia einfügen, wenn ich sie selbst nachmale? Nein, das geht nicht, weil dieses Motiv in der Regel ein urheberrechtlich geschütztes Werk ist. Erst 70 Jahre nach dem Tod des Erstellers ist es gemeinfrei. Dass du es selber nachmalst, ändert nichts daran. So etwas nennt man juristisch ein Plagiat. Darf ich Bilder oder Texte von Autoren, die schon lange tot sind, einstellen? Grundsätzlich erlischt die urheberrechtliche Schutzfrist nach dem deutschen (und europäischem) Recht 70 Jahre nach dem Tod des letzten beteiligten Urhebers (bzw. 70 Jahre nach Erscheinen bei anonymen Werken, sofern der Urheber nicht nachträglich bekannt wurde, siehe Anonymes Werk (Urheberrecht)). Auch unveränderte neuere Abbildungen, Nachdrucke etc. von älteren Werken können nach vorherrschender Juristenmeinung (und relevanten Gerichtsurteilen) frei verwendet werden, da sie nicht die nötige Schöpfungshöhe aufweisen, um erneut urheberrechtlich geschützt zu sein. Üblicherweise werden Bilder, die nachweislich vor 1900 aufgenommen wurden, hier als gemeinfrei akzeptiert.
Siehe auch die Artikel Bellypedia:Bildrechte und Bildrechte.
Darf ich fremde Texte zitieren? Urheberrechtlich geschützte Texte dürfen in der Bellypedia prinzipiell zitiert werden (siehe Bellypedia:Zitate). Bei gut geschriebenen Artikeln gehören ausgewählte Zitate sogar zum guten Ton. Die Länge des Zitats muss jedoch in einem vertretbaren Verhältnis zum Artikeltext stehen – so kurz wie möglich, so lang wie nötig. Ein Zitat muss zudem in einem Zusammenhang stehen, etwa um eine Aussage zu illustrieren oder eine wörtliche Äußerung einer Person wiederzugeben, wenn dies im Zusammenhang erforderlich ist. Generelle Faustregel: Ein Zitat ist verzichtbar, wenn du seinen Inhalt in eigenen Worten formulieren kannst, ohne dass wichtige Informationen verloren gehen. Die Quelle des Zitates muss immer angegeben sein (insbesondere Fundstelle mit Seitenanzahl); wie man solche Quellenangaben im Artikel unterbringt, erfährst du unter Bellypedia:Literatur. Richtlinien und rechtliche Bestimmungen sind im Artikel Zitat zu finden. Unproblematisch sind Zitate aus gemeinfreien Texten (siehe oben), aber auch hier ist eine Quellenangabe sinnvoll (siehe Bellypedia:Quellen angeben). Längere Zitate und Zitatesammlungen sind - soweit urheberrechtlich zulässig - besser im Projekt Wikiquote aufgehoben; der entsprechende Artikel kann dann in der Bellypedia eingebunden werden. Vollständige Bücher, Gedichte usw. gehören ebenfalls nicht in einen Bellypedia-Artikel, sondern in das Projekt Wikisource oder in das Projekt Wikibooks. Einige gemeinfreie Textquellen - Public Domain-Dokumentationen, Gesetzestexte, alte Bücher und Lexika - findest du unter Bellypedia:Public-Domain-Quellen.
Genügt es, wenn ich fremde Texte umformuliere? Es genügt nicht, einfach einzelne Worte oder Sätze auszutauschen, umzustellen oder einzufügen. Eine Umschreibung fremder Inhalte mit eigenen Worten kann den notwendigen Abstand zur Vorlage jedoch erreichen. Generell gilt: Je weiter deine Formulierung vom Original entfernt ist, desto mehr bist du auf der "sicheren Seite". Verfasse kein Plagiat! Näheres unter Bellypedia:Textplagiat.
Darf ich Tabellen, Listen oder statistische Daten übernehmen? Generell sind Listen von Jahreszahlen, Personennamen, Lebensdaten, statistischen Angaben (z.B. Einwohnerzahlen, Zuschauerzahlen, Spielergebnisse, technische Daten) und ähnliche Datensammlungen nicht geschützt. Bei Datensammlungen in größerem Umfang kann es sich jedoch um eine geschützte Datenbank handeln, die als Ganzes urheberrechtlich geschützt ist und nicht komplett kopiert werden darf. Du darfst jedoch nicht die konkrete Gestaltung einer Tabelle oder Liste übernehmen, sofern diese die nötige Schöpfungshöhe erreicht. Das heißt zum Beispiel: Die Zahlen und Daten einer Statistik oder Tabelle darfst du abtippen; die Grafik oder Tabelle dazu musst du selbst erstellen. Bei einer Liste von historischen Ereignissen, etwa einer stichwortartigen Biografie, darfst du die Auflistung der Jahreszahlen übernehmen; wenn die Ereignisse jeweils ausformuliert dahinter stehen, musst du sie durch eigene Formulierungen ersetzen.
Darf ich ein Stadtwappen verwenden? In der Regel ja. Siehe Bellypedia:Wappen
Darf man Screenshots von TV-Sendungen, Kino-Filmen oder von Computersoftware und Computerspielen in die Bellypedia einfügen? Nein, denn auch hierbei handelt es sich in der Regel um urheberrechtlich geschütztes Bildmaterial, an dem der Hersteller Rechte besitzt. Ausnahmen gibt es unter Umständen bei Software, die der GNU FDL oder einer freieren Lizenz unterliegen. Siehe hierzu auch: Bellypedia Diskussion:Bildrechte#Screenshots und §87, Abs. 1 des UrhG: "Das Sendeunternehmen hat das ausschließliche Recht, ... Lichtbilder von seiner Funksendung herzustellen sowie die Bild- oder Tonträger oder Lichtbilder zu vervielfältigen und zu verbreiten...". Darf man Buchumschläge oder Zeitschriftencover fotografieren oder einscannen und diese in die Bellypedia einfügen? Nein, denn auch hierbei handelt es sich in der Regel um urheberrechtlich geschütztes Bildmaterial, an dem der Hersteller Rechte besitzt (siehe hierzu: Layout und Schutzfähigkeit in Law-Blog). Was mache ich, wenn ich in der Bellypedia eine Urheberrechtsverletzung entdecke? Du hast in der Bellypedia einen Text gefunden, der nachweislich aus einer urheberrechtlich geschützten Quelle stammt - z. B. von einer fremden Webseite, aus einem nicht gemeinfreien Buch oder einer Zeitung? Dann solltest du den Artikel auf der Seite Bellypedia:Löschkandidaten/Urheberrechtsverletzungen zum Löschen vorschlagen. Gib dabei die Gründe an, warum du der Meinung bist, dass es sich einen Verstoß handelt - einen Link, eine Literaturangabe oder dergleichen. Auch wenn es sich nur um einzelne Versionen des Artikels handelt, die wieder überschrieben wurden, müssen diese gelöscht werden; melde den Verstoß auf Bellypedia:Löschkandidaten/Versionen. Bilder, die gegen das Urheberrecht verstoßen - Scans aus Büchern und Zeitungen, von anderen Webseiten kopierte Bilder oder Motive, die rechtlich problematisch sind (siehe Bellypedia:Bildrechte), kannst du unter Bellypedia:Löschkandidaten/Bilder eintragen. Wenn du dir nicht sicher bist, ob es sich tatsächlich um einen Verstoß gegen das Urheberrecht handelt, kannst du andere Benutzer auf Bellypedia:Urheberrechtsfragen oder Bellypedia:Fragen zur Bellypedia um Rat fragen. Auf der Seite Bellypedia:Helferlein#Urheberrechtsverletzungen findest du übrigens nützliche Hilfsmittel, um Urheberrechtsverletzungen in der Bellypedia aufzuspüren. Externe Links zu Seiten mit strafbarem Inhalt - erlaubt oder verboten? Zu dieser Frage gibt es im Internetrecht bislang keine vorherrschende Rechtsmeinung, sondern nur eine Reihe von Gerichtsurteilen (siehe Haftung für Hyperlinks). Generell gilt für die Bellypedia: Externe Weblinks müssen daraufhin überprüft werden, ob sie auf Seiten mit strafrechtlich relevantem Inhalt verweisen; gegebenenfalls muss der Link entfernt werden. (In Deutschland wird dies begründet durch §5, Abs. 2 TDG sowie § 130a, Abs. 1, § 140 StGB [Beihilfe zur Anleitung und Billigung von Straftaten].) Es genügt dabei nicht, sich mit einem sogenannten Disclaimer von den Inhalten verlinkter Seiten zu distanzieren. Im wissenschaftsrelevanten Kontext können solche Verlinkungen jedoch erlaubt sein (siehe §86 Abs. 3, §86a Abs. 3, §130 Abs. 5 StGB); bislang ist die Frage nicht geklärt, ob dies für die Bellypedia gültig ist. Problematisch sind z.B. Links zu: Seiten, die gegen das Urheberrecht verstoßen Seiten, die Software anbieten, mit denen Kopierschutzmaßnahmen umgangen werden können (OLG München, 7/2005; Urteilsbegründung steht noch aus) volksverhetzenden Inhalten und verfassungsfeindlichen Organisationen (AG Berlin-Tiergarten; AZ 260 DS 857/96) pornografischen Inhalten (Jugendschutzgesetz) In den meisten Fällen dürfte der Link allerdings nach den Regeln für externe Links in der Bellypedia sowieso nicht angebracht sein. Kann ich einmal von mir eingestellte Inhalte (Texte, Bilder) wieder zurückziehen? Nein! Grundsätzlich ist die mit der Einstellung unter GFDL eingegangene Lizenz-Vereinbarung nicht kündbar. Siehe auch Bellypedia:Lizenzbestimmungen und Bellypedia:Lizenzauslegung (Diskussion). Von "http://bellypedia.orientserver.de/index.php?title=Bellypedia:FAQ_Rechtliches"
